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Behandlungskosten

Heilpraktiker-Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Allerdings gibt es Möglichkeiten, über Ihre Krankenkasse abzurechnen; sprechen Sie deshalb Ihre Krankenkasse gezielt darauf an.

Bitte beachten Sie, dass die Leistungen von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe nicht immer voll erstattet werden, d.h. es kann bei Ihnen ein Eigenanteil verbleiben. Sprechen Sie im Zweifelsfall vor der Behandlung mit Ihrer Versicherung.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine bezifferte Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
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